Gremien

Das Jobcenter Wetterau erbringt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Es ist  nach § 44b SGB II als gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Gießen und des Wetteraukreises organisiert.

Oberstes Entscheidungsgremium ist die Trägerversammlung, die je zur Hälfte mit Vertretern der beiden Träger besetzt ist (§ 44c SGB II). Sie entscheidet über organisatorische und personelle Angelegenheiten der gE. Hierzu zählen unter anderem der Beschluss des Finanz- und Stellenplanes und die Festlegung der Aufbauorganisation.

Zur Unterstützung der gemeinsamen Einrichtung bei Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsleistungen ist ein Beirat eingerichtet (§ 18d SGB II). Ihm wurde mit der Gesetzesnovelle vom 26.07.2016 ein stärkeres Gewicht bei der Gestaltung der arbeitsmarktlichen Ausrichtung des Jobcenters eingeräumt. Der Beirat setzt sich zusammen  aus Vertreterinnen und Vertretern des Kreisausschusses, der Städte und Gemeinden, des Integrationsbeirates des Wetteraukreises, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, der Wirtschaftsförderung und der Liga der freien Wohlfahrtspflege.