Unterkunft und Heizung
Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht soweit diese angemessen sind.
Ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben der Zahl der Haushaltsangehörigen und der Größe der Wohnung ist die Nettokaltmiete wesentliches Kriterium. Je nach Wohnort sind hier unterschiedliche Höchstgrenzen zu berücksichtigen. Unangemessene Kosten der Unterkunft werden in der Regel längstens für sechs Monate übernommen.
Heizkosten sind ebenfalls in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, soweit diese nicht aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens unangemessen hoch sind.
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages ist die Zusicherung des bisher für die Leistungserbringung zuständigen Trägers der Grundsicherung einzuholen.
Soweit unter 25-Jährige umziehen, erhalten Sie Leistungen für Unterkunft und Heizung nur dann, wenn der Träger der Grundsicherung dies vor dem Umzug zugesichert hat.
Als Unterkunftskosten können auch die tatsächlichen und angemessenen Kosten von selbst genutztem Wohneigentum übernommen werden. Tilgungsleistungen zählen dazu jedoch nicht.
Für den Wetteraukreis gelten seit 01.06.2011 folgende Mietobergrenzen:
| Bad Nauheim, Bad Vilbel, Friedberg |
| Haushaltsgröße | angemessene Nettomiete |
| Alleinstehend | 265 € |
| Zwei Personen | 350 € |
| Jede weitere Person | 70 € |
| Karben, Rosbach |
| Haushaltsgröße | angemessene Nettomiete |
| Alleinstehend | 290 € |
| Zwei Personen | 390 € |
| Jede weitere Person | 80 € |
| Altenstadt, Büdingen, Butzbach, Nidda, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Wölfersheim, Wöllstadt |
| Haushaltsgröße | angemessene Nettomiete |
| Alleinstehend | 235 € |
| Zwei Personen | 315 € |
| Jede weitere Person | 65 € |
| Echzell, Florstadt, Glauburg, Limeshain, Münzenberg, Niddatal, Ortenberg, Ranstadt, Rockenberg |
| Haushaltsgröße | angemessene Nettomiete |
| Alleinstehend | 235 € |
| Zwei Personen | 310 € |
| Jede weitere Person | 65 € |
| Gedern, Hirzenhain, Kefenrod |
| Haushaltsgröße | angemessene Nettomiete |
| Alleinstehend | 200 € |
| Zwei Personen | 265 € |
| Jede weitere Person | 55 € |
Stand 01.06.2011
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr
(nur für Berufstätige)
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.
