Einmalige Leistungen
Einmalige Leistungen (§ 24 Abs. 3 SGB II)
Neben der Regelleistung können bei Bedarf weitere einmalige Leistungen gewährt werden. Dazu zählen:
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
- Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Stand 01.01.2011
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr
(nur für Berufstätige)
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.
