Anspruchsvoraussetzungen
Leistungsberechtigte Personen (§§ 7 SGB II ff)
Leistungen nach dem SGB II erhalten grundsätzlich Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Für Ausländer gelten Ausnahmeregelungen.
Nachrangigkeit (§ 12a SGB II)
Die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II sind grundsätzlich nachrangig gegenüber Sozialleistungen anderer Träger. Wer durch andere Sozialleistungen seine Hilfebedürftigkeit vermeiden, beseitigen, verkürzen oder vermindern kann, ist dazu verpflichtet, diese in Anspruch zu nehmen.
Stand 01.01.2011
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr
(nur für Berufstätige)
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.
