Grundsicherung
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II umfassen im Wesentlichen folgende Bestandteile:
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr
(nur für Berufstätige)
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.
